BAV
Die Direktzusage war lange Zeit als
bAV am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
Die
bAV kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der
bAV auf 67 angehoben wurde. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für
bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Die
bAV ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Die
bAV ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
bAV ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz.
[mehr]
- bAV (Direktzusage, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Altersversorgung, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- bAV (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- bAV (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- bAV (Pensionskasse, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Direktzusage, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- bAV (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Pension, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- bAV (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Pension, Pensionszusagen)