Altersvorsorge
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. . Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert. Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen.
Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Die
Altersvorsorge bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Als Durchführungsweg für die
Altersvorsorge steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte.
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- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerke) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)