Betriebliche Altersversorgung
Wenngleich die
betriebliche Altersversorgung in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden.
Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Die
betriebliche Altersversorgung hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers.
Die betrieblichen Pensionskassen haben in der Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
betriebliche Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
betriebliche Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Die
betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Eine
betriebliche Altersversorgung als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden.
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- betriebliche Altersversorgung (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)