Altersvorsorge
Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Die
Altersvorsorge bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise.
Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist.
Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
Altersvorsorge zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersvorsorge. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall.
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- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Versicherung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)