BAV
Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die bAV. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung). Die
bAV in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
bAV die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
Unternehmen wünschen für die
bAV ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt.
Die
bAV hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet. Wenn Sie die
bAV gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen.
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- bAV (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pension, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Versicherung, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pension, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Pension, Betriebsrenten) (Versicherung, Pensionszusagen)
- bAV (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- bAV (Direktzusage, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Betriebsrenten)