Altersvorsorge
Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersvorsorge den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
Die
Altersvorsorge hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet.
Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
Altersvorsorge . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die Altersvorsorge. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung). Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen.
Arbeitgebern bietet die
Altersvorsorge die Möglichkeit, ihren Beschäftigten im Wege eines Gesamtvergütungsmodells ein finanziell attraktives Angebot machen zu können. Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersvorsorge näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren.
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- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenversicherung) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)