Altersvorsorge
Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt.
Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Eine
Altersvorsorge als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Die
Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.
Eine
Altersvorsorge ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Die
Altersvorsorge ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten
Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
Altersvorsorge finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar.
Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung.
[mehr]
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Pension, Versorgungswerk)