Altersversorgung
Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersversorgung bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote.
Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die Altersversorgung. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung). Als Durchführungsweg für die
Altersversorgung steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt.
Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet.
Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die
Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
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- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Rentenversicherung)