Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen.
Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die
Altersvorsorge bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Als Durchführungsweg für die
Altersvorsorge steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte.
Die Altersvorsorge, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
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- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)