Altersvorsorge
Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen
Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt.
Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersvorsorge je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt.
Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Die Altersvorsorge, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
Altersvorsorge auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten.
Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersvorsorge aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersvorsorge den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
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- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Betriebsrenten) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)