Betriebliche Altersversorgung
Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet.
Die
betriebliche Altersversorgung bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Arbeitgebern bietet die
betriebliche Altersversorgung die Möglichkeit, ihren Beschäftigten im Wege eines Gesamtvergütungsmodells ein finanziell attraktives Angebot machen zu können. Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die
betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
betriebliche Altersversorgung ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
betriebliche Altersversorgung die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Die
betriebliche Altersversorgung kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde. Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht.
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- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Pension, Pensionsrückstellungen)