Betriebliche Altersversorgung
Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar.
Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
betriebliche Altersversorgung bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote. Die
betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
betriebliche Altersversorgung die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
. Die
betriebliche Altersversorgung ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert. Ein Arbeitnehmer erhält durch die
betriebliche Altersversorgung eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt. Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Die betrieblichen Pensionskassen haben in der Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
betriebliche Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt.
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- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
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- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
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- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenanspruch) (Versicherung, Rentenversicherung)