BAV
Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet.
Eine
bAV als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Die
bAV ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
bAV in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
Als
bAV bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung. Durch die
bAV in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
bAV zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung.
[mehr]
- bAV (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- bAV (Pension, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- bAV (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pension, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- bAV (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Versicherung, Rentenanspruch)
- bAV (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- bAV (Direktzusage, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Versorgungswerk)