Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
Altersvorsorge auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
Die
Altersvorsorge bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersvorsorge je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersvorsorge die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersvorsorge bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote.
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- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionszusagen) (Versicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Versorgungswerke)