Altersversorgung
Um Arbeitnehmer für die betriebliche
Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen.
Die
Altersversorgung hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Ein Grund für die
Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersversorgung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Wenngleich die
Altersversorgung in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden.
Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Die
Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal.
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- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Versicherung, Rentenversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)