Betriebliche Altersversorgung
Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
betriebliche Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
betriebliche Altersversorgung ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt.
Unternehmen wünschen für die
betriebliche Altersversorgung ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
betriebliche Altersversorgung . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen.
Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Die
betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.
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- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Pensionszusagen) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)