Altersversorgung
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen. Die
Altersversorgung hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird.
Die
Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
Altersversorgung . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren.
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- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pension, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)