Altersvorsorge
Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersvorsorge aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können.
Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Eine
Altersvorsorge ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind.
Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Ein Grund für die
Altersvorsorge aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers ausgewiesen. Unverfallbare Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein VvaG insolvenzgeschützt.
Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet. Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber.
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- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Versicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenanspruch) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rentenanspruch)