Altersversorgung
. Die
Altersversorgung ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert.
Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
Altersversorgung . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen.
Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten.
Um Mitarbeiter für die
Altersversorgung zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersversorgung . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Die Vorteile einer betrieblichen
Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung.
[mehr]
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Direktzusage, Pensionszusagen)