Altersversorgung
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche
Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist. Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersversorgung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird.
Um Arbeitnehmer für die betriebliche
Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
Altersversorgung zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Eine
Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind.
Die Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen.
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- Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pension, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Versorgungswerk)