Altersvorsorge
Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersvorsorge die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Wenn Sie die
Altersvorsorge gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen. Die
Altersvorsorge ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten
Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter.
Die betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die Altersvorsorge. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung). Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersvorsorge eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt.
Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Unternehmen wünschen für die
Altersvorsorge ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist.
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- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Pensionszusagen)