Betriebliche Altersversorgung
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen.
Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Wenn Sie die
betriebliche Altersversorgung gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen.
Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Ein Arbeitnehmer erhält durch die
betriebliche Altersversorgung eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen.
Bei der Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt.
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- betriebliche Altersversorgung (Pension, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
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- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)