Betriebliche Altersversorgung
Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
betriebliche Altersversorgung je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung.
Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
betriebliche Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren.
Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
betriebliche Altersversorgung die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Arbeitgebern bietet die
betriebliche Altersversorgung die Möglichkeit, ihren Beschäftigten im Wege eines Gesamtvergütungsmodells ein finanziell attraktives Angebot machen zu können. Bei der Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet. Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen.
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- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pension, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)