BAV
Die betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt.
Gleichzeitig kann durch eine
bAV der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
bAV den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Eine
bAV macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden.
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Die
bAV hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt.
Die
bAV kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der
bAV auf 67 angehoben wurde. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
bAV für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer.
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- bAV (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- bAV (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- bAV (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- bAV (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Versorgungswerke)
- bAV (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Pension, Rentenanspruch)
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- bAV (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Versicherung, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)