Altersvorsorge
Als Durchführungsweg für die
Altersvorsorge steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte.
Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Durch die
Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen. Wenngleich die
Altersvorsorge in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden.
Die betrieblichen Pensionskassen haben in der
Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet. Die
Altersvorsorge hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. . Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert.
Um Arbeitnehmer für die betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die Altersvorsorge. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung).
[mehr]
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)