Altersversorgung
Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird.
Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Die
Altersversorgung als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Die
Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer.
Eine
Altersversorgung macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten.
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- Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerk) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)