Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet.
Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Arbeitgebern bietet die
Altersvorsorge die Möglichkeit, ihren Beschäftigten im Wege eines Gesamtvergütungsmodells ein finanziell attraktives Angebot machen zu können. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Die
Altersvorsorge kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde.
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- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Rentenversicherung)