Altersversorgung
Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersversorgung die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden.
Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Um Mitarbeiter für die
Altersversorgung zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersversorgung je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung.
Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersversorgung . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten.
Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Altersversorgung, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber. Um Arbeitnehmer für die betriebliche
Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen.
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- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
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- Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
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- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
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- Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Versicherung, Betriebsrenten)