Altersvorsorge
Wenngleich die
Altersvorsorge in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden.
Eine Möglichkeit, der Verwaltungskomplexität historisch gewachsener bAV-Systeme Herr zu werden ist das Outsourcing dieser Tätigkeit an einen externen Verwalter. Dabei sind verschiedene Tiefen des Outsourcings denkbar. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersvorsorge . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersvorsorge , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden.
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. . Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert.
Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Die
Altersvorsorge in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden. Die
Altersvorsorge als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
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- Altersvorsorge (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionszusagen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pension, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)