Altersvorsorge
Als Durchführungsweg für die
Altersvorsorge steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte.
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
Eine
Altersvorsorge macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht.
Wenngleich die
Altersvorsorge in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersvorsorge , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersvorsorge . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen.
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- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Pension, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)