Altersvorsorge
Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Altersvorsorge, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber.
Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersvorsorge je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Eine
Altersvorsorge ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind.
Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Die
Altersvorsorge in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden. Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung.
Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Wenngleich die
Altersvorsorge in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet.
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- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)