Altersvorsorge
Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersvorsorge. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall.
Die Altersvorsorge, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
Um Arbeitnehmer für die betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen. Gleichzeitig kann durch eine
Altersvorsorge der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern.
Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen
Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersvorsorge für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet.
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- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pension, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Versorgungswerk)