Altersversorgung
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
Altersversorgung finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersversorgung . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Die betriebliche
Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersversorgung aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung.
Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Ein Grund für die
Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen.
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- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Rentenversicherung) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Versicherung, Betriebsrenten)