Betriebliche Altersversorgung
Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
betriebliche Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
betriebliche Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
betriebliche Altersversorgung je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Eine
betriebliche Altersversorgung macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
betriebliche Altersversorgung bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote.
Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Die
betriebliche Altersversorgung bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt.
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- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)