BAV
Bei der Unterstützungskasse als
bAV führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt.
Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
bAV im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Die
bAV in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
bAV bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine bAV, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
bAV die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden.
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- bAV (Direktzusage, Rentenversicherung) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- bAV (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- bAV (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- bAV (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Versicherung, Rentenanspruch)
- bAV (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- bAV (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- bAV (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Betriebsrenten)