Altersversorgung
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
Die
Altersversorgung kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde. Die Vorteile einer betrieblichen
Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Bei der Unterstützungskasse als
Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Eine
Altersversorgung macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
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- Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Versicherung, Rentenversicherung)