Altersversorgung
Die betriebliche
Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt.
Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersversorgung je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird.
Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersversorgung aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein.
Die Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Eine
Altersversorgung macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden. Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet.
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- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)