Altersversorgung
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren.
Die
Altersversorgung kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die Altersversorgung. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung). Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
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- Altersversorgung (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pension, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)