Betriebliche Altersversorgung
Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
betriebliche Altersversorgung . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen.
Ein Grund für die
betriebliche Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
betriebliche Altersversorgung ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Die Direktzusage als
betriebliche Altersversorgung wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt.
Die
betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Unternehmen wünschen für die
betriebliche Altersversorgung ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden.
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
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- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Versicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Direktzusage, Versorgungswerk)