Altersvorsorge
Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen
Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
Altersvorsorge auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersvorsorge die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Die
Altersvorsorge bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Eine
Altersvorsorge macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden.
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Gleichzeitig kann durch eine
Altersvorsorge der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersvorsorge bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote.
[mehr]
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)