Betriebliche Altersversorgung
Die Direktzusage war lange Zeit als
betriebliche Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
betriebliche Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen.
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
betriebliche Altersversorgung zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf.
Die
betriebliche Altersversorgung bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
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- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)