Altersvorsorge
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab.
Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Die
Altersvorsorge bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Eine
Altersvorsorge als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden.
Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen
Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Die
Altersvorsorge ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersvorsorge bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
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- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)