BAV
Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für
bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
bAV auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
bAV auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
Die
bAV ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner
bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet.
Die
bAV als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
bAV zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
bAV . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen.
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