Altersversorgung
Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet.
Um Arbeitnehmer für die betriebliche
Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Die
Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal.
Die
Altersversorgung ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden. Die
Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Wenngleich die
Altersversorgung in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden.
Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersversorgung die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
[mehr]
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)