Betriebliche Altersversorgung
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
betriebliche Altersversorgung bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote. Die
betriebliche Altersversorgung ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter.
Um Arbeitnehmer für die
betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Eine
betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die
betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
Eine
betriebliche Altersversorgung als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
betriebliche Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen.
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- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Pension, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)