Betriebliche Altersversorgung
Die
betriebliche Altersversorgung ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter.
Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
betriebliche Altersversorgung bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote. Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt. Die Direktzusage war lange Zeit als
betriebliche Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Ein Grund für die
betriebliche Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt.
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- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Pension, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Versicherung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pension, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Pensionszusagen)