Altersversorgung
Die
Altersversorgung ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter.
Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersversorgung aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Arbeitgebern bietet die
Altersversorgung die Möglichkeit, ihren Beschäftigten im Wege eines Gesamtvergütungsmodells ein finanziell attraktives Angebot machen zu können.
Die Vorteile einer betrieblichen
Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersversorgung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche
Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf.
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- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Versicherung, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Direktzusage, Betriebsrenten)