Altersvorsorge
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
Altersvorsorge zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen.
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersvorsorge , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Die
Altersvorsorge bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Eine
Altersvorsorge als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden.
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- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)