Betriebliche Altersversorgung
Die
betriebliche Altersversorgung ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden.
Die Direktzusage war lange Zeit als
betriebliche Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet. Eine
betriebliche Altersversorgung macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen.
Gleichzeitig kann durch eine
betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
betriebliche Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet.
[mehr]
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Pensionszusagen) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Pension, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)