Altersvorsorge
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber.
Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt.
Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
Altersvorsorge finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersvorsorge den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
Eine Möglichkeit, der Verwaltungskomplexität historisch gewachsener bAV-Systeme Herr zu werden ist das Outsourcing dieser Tätigkeit an einen externen Verwalter. Dabei sind verschiedene Tiefen des Outsourcings denkbar. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersvorsorge bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote. . Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert.
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- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerke) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Betriebsrenten)